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Aktivierung der Anwartschaft

Die Krankenversicherung nach Dienstzeitende

Dienstzeitende als Zeitsoldat

Als Zeitsoldat haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn keine Versicherungspflicht in der GKV vorliegt. Während der Zeit der Übergangsgebührnisse erhalten Sie einen 50%igen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung. Somit muss nur ein kleiner Teil von Ihnen selbst bezahlt werden.

Für Zeitsoldaten, die nach Ihrer aktiven Dienstzeit ein Studium beginnen oder sich bereits in einem solchen befinden, gibt es besonders günstige Beiträge zum Studententarif.

Dienstzeitende als Berufssoldat

Als Berufssoldat haben Sie nach Dienszeitende (DZE) einen Anspruch auf Beihilfe und das ein Leben lang. Das bedeutet Sie erhalten einen 70%igen Zuschuss zu Ihren Krankheitskosten und müssen nur 30% selbst versichern. Diese Beihilfe sichert Ihnen den Status eines Privatpatienten und damit das höchst mögliche Behandlungsniveau. In aller Regel ohne besondere Zuzahlungen oder Ausschlüsse wie sie die gesetzliche Krankenversicherung hat.

Aktivierung
der kleinen Anwartschaft

In der Regel ist die private Krankenversicherung die günstigere Alternative und bietet darüber hinaus ein Behandlungsniveau mit Privatpatinentenstatus. Ihre kleine Anwartschaft wird dabei nach DZE in die private Krankenversicherung umgewandelt.

Aktivierung
der großen Anwartschaft

Ihre große Anwartschaftsversicherung wird dabei nach DZE in die Restkostenversicherung umgewandelt. Dadurch erhalten Sie Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und zu günstigeren Konditionen.

Häufige Fragen zur Aktivierung der Anwartschaft

Wie muss ich mich nach Dienstzeitende krankenversichern?

Bei Zeit- oder Berufssoldaten gibt es wesentliche Unterschiede. Berufssoldaten werden in der Regel mit der Pensionierung in einer privaten Restkostenversicherung versichert. Bei Zeitsoldaten ist dies abhängig von der Tätigkeit nach der Bundeswehr. Der Zeitsoldat versichert sich entweder privat oder in einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Wo muss ich mich nach Dienstzeitende versichern?

Bei Zeit- oder Berufssoldaten gibt es wesentliche Unterschiede. Berufssoldaten werden in der Regel mit der Pensionierung in einer privaten Restkostenversicherung versichert. Bei Zeitsoldaten ist dies abhängig von der Tätigkeit nach der Bundeswehr. Der Zeitsoldat versichert sich entweder privat oder in einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Was muss ich nach Dienstzeitende als SaZ tun?

Bei Dienstzeitende müssen Sie sich um Ihre Krankenversicherung kümmern. Abhängig von der Tätigkeit nach Dienstzeitende müssen Sie sich in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Eine bestehende kleine Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung wird dabei umgewandelt oder beendet.

Kann ich mich als Zeitsoldat gesetzlich versichern?

Als aktiver Soldat sollten Sie die kleine Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Dies spart Ihnen Kosten, da die private Pflegepflichtversicherung in der Regel günstiger ist. Nach Dienstzeitende hänge eine weitere Versicherung von Ihrer Tätigkeit ab.

Landesdirektion Müller & Heß GmbH & Co. KG
Klostersteige 49
89275 Elchingen
Telefon: 07308 9258022
Telefax: 07308 9258020
info@bundeswehr-ratgeber.de

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